Sportkreis Bergstrasse

Fortbildung/Seminare

Hier erfahren Sie mehr über unsere Fortbildungsangebote:

Walter Spiwak, stellvertretender Vorsitzender, Bereich Sport
Tel.: 06251-52668
E-Mail: spiwak

Anmeldung:

Katja Zeth-Seidel
Servicestelle Sport- und Vereinswesen, Sportkreis Bergstraße e.V.
Tel.: 06251-9849844
mobil: 0175-4792795
E-Mail: katja.zeth-seidel@kreis-bergstrasse.de 

Bitte beachten Sie: Ihre Anmeldung per E-Mail ist rechtskräftig!

Neues Jahr, neues Logo – und ein Programm, das den Wandel lebt

Die Aus-, Fort- und Weiterbildungsbroschüre für Erwachsene im Sport der Bildungsakademie des Landessportbundes Hessen e.V. für das Jahr 2026 ist druckfrisch erschienen.

Mit rund 600 bewährten und innovativen Bildungsangeboten setzt die Bildungsakademie Impulse, stärkt Kompetenzen und eröffnet neue Perspektiven. Von Seminaren für die Lizenzverlängerung von Übungsleiter.innen und Vereinsmanager.innen, über Bildungsurlaube bis hin zu Wellness- und Wanderwochenenden: Immer mit dem Anspruch, Bildung zu bieten, die Menschen und Gemeinschaften stärkt.

Lassen Sie sich inspirieren und entdecken Sie das vielfältige Angebot! Das Programm steht online als PDF zum Download zur Verfügung. Ein gedrucktes Programm kann kostenfrei angefordert werden.

https://sport-erlebnisse.de/programmheft

Juni 2026

Lehrgang „Aqua-Jogging“ am 20.06.2026 in Viernheim in Planung – Näheres demnächst!

2026

Erste-Hilfe-Kurse werden auch in 2026 wieder angeboten. Die Termine werden demnächst veröffentlicht.

Der Sportkreis Bergstraße bietet in Kooperation mit dem DRK Kreisverband Bergstraße einen Erste-Hilfe-Lehrgang speziell für Übungsleiterinnen und Trainerinnen in Sportvereinen an. Der Lehrgang ist vom Landessportbund Hessen und den Fachverbänden zum Lizenzerwerb (nicht zur Lizenzverlängerung!) anerkannt. Die Verwaltungsberufsgenossenschaft übernimmt für Vereinsmitglieder ab 16 Jahren die Kosten für den Lehrgang. Eine Anmeldung ist daher nur über Ihren Sportverein möglich. Erste-Hilfe-Kenntnisse für Trainer und Betreuer sind wichtig, da Sportvereine nach der Vorschrift der Berufsgenossenschaft dafür zu sorgen haben, dass bei Sportveranstaltungen mit 2 bis 20 Teilnehmern mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung steht.